Nach der ersten Anbausaison unter neuer Düngeverordnung konnten die landwirtschaftlichen Betriebe ein erstes Fazit ziehen. So befand sich das N-Düngeniveau „trotz“ einer verpflichtenden Düngebedarfsermittlung in vielen Fällen auf üblichem Niveau. Die im Frühjahr 2018 gemessenen Nmin-Werte waren in der Regel so gering, dass die noch zu düngende N-Menge nur geringfügig nach unten angepasst werden musste. Stickstoff dürfte in dem Jahr also nicht der begrenzte Faktor für mögliche Ertragsrückgänge sein. Rückwirkend betrachtet handelte es sich um ein günstiges Jahr, um mit den neuen Vorgaben der Düngeverordnung „zu üben“, da kaum von der bisherigen Düngepraxis abgewichen werden musste.
Oberste Priorität muss es jetzt und in Zukunft sein, die Ertragssicherheit des Standortes abzusichern. Alleine über die Düngung mit Stickstoff wird dies nicht funktionieren, denn es wird auch Jahre geben, in denen die erlaubte N-Menge individuell deutlich geringer ist – sei es aufgrund höherer Nmin-Werte oder betriebsindividueller Konstellationen (Vorfrucht, Gülledüngung etc.). Um diese „Stickstofflöcher“ abzupuffern, wird es von allergrößter Bedeutung sein, dass die Bodenfruchtbarkeit des Standortes stimmt. Die Instrumente, die zur Steigerung und/ oder zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit genutzt werden können, sind bekannte Maßnahmen wie Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau, Fruchtfolgegestaltung und Strohmanagement – um nur einige zu nennen. Den größten Hebel stellt aber nach wie vor eine ausgewogene Düngung dar. Hierbei ist es entscheidend, dass alle Nährstoffe gleichermaßen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang stellt der Grundgedanke der Liebig-Tonne nach wie vor die Basis für die gute fachliche Praxis im Bereich der Düngung dar und muss heute mehr denn je Berücksichtigung finden.