Verantwortung in der Lieferkette

Sorgfaltspflichten bei AGRAVIS

Seit Anfang des Jahres 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden das neue „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette (LkSG)“, kurz Lieferkettengesetz. Es betrifft auch die AGRAVIS Raiffeisen AG und ihre Konzerngesellschaften.

Was steckt hinter dem LkSG?

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten angemessen zu beachten. Damit wird Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt vorgebeugt. Wo Menschenrechte oder Umweltpflichten verletzt werden, sollen diese beendet werden.

Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, direkte Vertragspartner oder mittelbarere Zulieferer handelt.

Wie werden die Sorgfaltspflichten bei AGRAVIS umgesetzt?

Nachhaltige Lieferketten sind zentrale Bestandteile des Nachhaltigkeitsmanagements. Bei AGRAVIS koordiniert der Bereich Dienstleistung und Nachhaltigkeit die Einführung von Prozessen zu Sorgfaltspflichten.

Mit dem Risikomanagementsystem beurteilt die AGRAVIS menschen- und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbetrieb und in den vorgelagerten Lieferketten. Dazu werden fortlaufend Risiken analysiert und Maßnahmen zur Risikoerkennung, -minimierung sowie -prävention eingesetzt. AGRAVIS nutzt einen Dienstleister, um unabhängig ermittelte Informationen in die Bewertungen einbeziehen zu können.

Innerhalb des Risikomanagements werden relevante Risiken identifiziert. Diese werden anschließend nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung bewertet und einzelnen Bereichen sowie Verantwortlichen zugeordnet.

Die AGRAVIS nutzt Leit- und Richtlinien für Mitarbeitende sowie Lieferanten und Geschäftspartner. Das AGRAVIS-Leitbild dient als verbindliche Leitlinie für alle Mitarbeitenden und Führungskräfte. Darin werden ökonomische, ökologische und soziale Aspekte bestmöglich miteinander vereint. Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) ist für alle Mitarbeitenden verbindlich. Er regelt den Umgang untereinander.

Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner
Grundsätze und Anforderungen im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten regelt der „Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner“.

Leitfaden Arbeitssicherheit
Im „Leitfaden Arbeitssicherheit“ verpflichtet sich die AGRAVIS, dass die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden nicht beeinträchtig werden.

Energiepolitik
Die Leitlinie „Energiepolitik“ ist die Basis für nachhaltiges Wirtschaften und Umweltschutz.

Die AGRAVIS will durch die Maßnahmen menschenrechts- und umweltbezogene Risiken abwehren bzw. verringern. Von unseren Mitarbeitenden, Zulieferern und Geschäftspartnern erwarten wir, dass geltende Gesetze, Konventionen sowie verbindliche Richt- und Leitlinien eingehalten werden. Etwaige Pflichtverletzungen werden nicht toleriert und angemessen sanktioniert.

Das LkSG gilt seit 2023 nicht mehr nur für Firmen mit 3.000 Mitarbeitenden, sondern auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Daher wirken sich die aus dem Gesetz ergebenden Anforderungen für die AGRAVIS auch auf die Partner/Akteure der weiteren Lieferkette aus. Für die Risikobewertung der AGRAVIS werden Informationen und Zusicherungen der Partner/Akteure benötigt.

Über den Ombudsmann der AGRAVIS, Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff, wurde ein Beschwerdeverfahren und Hinweisgebersystem eingerichtet und veröffentlicht. Dr. Thiel von Herff ist darüber hinaus als Menschenrechtsbeauftragter für die AGRAVIS-Gruppe benannt.

Hinweisgebersystem und Beschwerdeverfahren nach §8 LkSG

Für die Risikoanalyse der Lieferanten sowie des eigenen Geschäftsbereichs arbeitet die AGRAVIS mit einem Dienstleister zusammen. In dessen System werden die Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Lieferanten sowie Abhilfe- und Entwicklungsmaßnahmen dokumentiert.

Wie wirksam die Maßnahmen sind, wird künftig jährlich und anlassbezogen untersucht, um aktuelle Veränderungen aufgreifen zu können. Über den Ansatz, die Fortschritte und die eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte wird jährlich berichtet.

AGRAVIS Verfahrensordnung nach §8 LkSG

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