Seit Anfang des Jahres 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden das neue „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette (LkSG)“, kurz Lieferkettengesetz. Es betrifft auch die AGRAVIS Raiffeisen AG und ihre Konzerngesellschaften.

Wie werden die Sorgfaltspflichten bei AGRAVIS umgesetzt?

Bernd Homann, Leiter Konzernkommunikation AGRAVIS

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Bernd Homann

Bereichsleiter Konzernkommunikation I AGRAVIS