Seit dem 1. Januar 2022 können Halter:innen von E-Fahrzeugen die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) an quotenverpflichtete Unternehmen abtreten. Die AGRAVIS Raiffeisen AG gehört zu diesen Unternehmen. Als Gegenleistung zahlen wir Ihnen eine Prämie aus, die jedes Jahr neu beantragt werden kann. Der Anspruch besteht sowohl für private als auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Welche Rolle Ihr E-Fahrzeug spielt
Wenn Sie ein rein batterieelektrisches Fahrzeug nutzen, leisten Sie einen positiven Beitrag für die Energiewende und helfen, klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Gesetzgeber fördert dies. E-Mobilist:innen können Unternehmen dabei unterstützen, Ihre Klimaziele zu erreichen, indem Sie Ihre THG-Quote an die Unternehmen abtreten. Dafür gibt es eine Prämie, sozusagen als Ihr Lohn für Ihren Beitrag. Im Jahr 2023 beträgt die Prämie aktuell 80 Euro für ein E-Auto.
Wie der Antrag funktioniert
Der Antrag ist digitalisiert, um ihn schnellstmöglich abzuwickeln. Nur die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt können wir nicht beeinflussen. Sobald das Amt grünes Licht gegeben hat, wird die Prämie für die THG-Quote ausgezahlt. Die genaue Höhe der Prämie ist im Anmeldungsantrag hinterlegt. Während des Verfahrens hält die AGRAVIS die Antragstellenden mit Status-Mails auf dem Laufenden. Da der Anspruch auf die THG-Quote jedes Jahr aufs Neue besteht, bietet die AGRAVIS an, automatisch wieder auf die E-Fahrzeughalter:innen zuzukommen. Dieses Angebot gilt für alle reinen Elektrofahrzeuge, also Pkw, Motorrad, Roller, Busse und natürlich auch für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.
Für die Registrierung von Fahrzeugflotten (> 20 Fahrzeuge) bietet die AGRAVIS einen separaten Service an: Registrierung von Fahrzeugflotten
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie erreichbar. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an thg-quote@agravis.de.