THG-Quote

AGRAVIS zahlt Prämie aus

Besitzen Sie ein reines Elektro-Fahrzeug? Dann können Sie ab sofort mit unserer Hilfe eine jährliche Prämie von aktuell 50 Euro für 2024 generieren.

Seit dem 1. Januar 2022 können Halter:innen von E-Fahrzeugen die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) an quotenverpflichtete Unternehmen abtreten. Die AGRAVIS Raiffeisen AG gehört zu diesen Unternehmen. Als Gegenleistung zahlen wir Ihnen eine Prämie aus, die jedes Jahr neu beantragt werden kann. Der Anspruch besteht sowohl für private als auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Welche Rolle Ihr E-Fahrzeug spielt
Wenn Sie ein rein batterieelektrisches Fahrzeug nutzen, leisten Sie einen positiven Beitrag für die Energiewende und helfen, klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Gesetzgeber fördert dies. E-Mobilist:innen können Unternehmen dabei unterstützen, Ihre Klimaziele zu erreichen, indem Sie Ihre THG-Quote an die Unternehmen abtreten. Dafür gibt es eine Prämie, sozusagen als Ihr Lohn für Ihren Beitrag. Im Jahr 2024 beträgt die Prämie aktuell 50 Euro für ein E-Auto.

Wie der Antrag funktioniert
Der Antrag ist digitalisiert, um ihn schnellstmöglich abzuwickeln. Nur die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt können wir nicht beeinflussen. Sobald das Amt grünes Licht gegeben hat, wird die Prämie für die THG-Quote ausgezahlt. Die genaue Höhe der Prämie ist im Anmeldungsantrag hinterlegt. Während des Verfahrens hält die AGRAVIS die Antragstellenden mit Status-Mails auf dem Laufenden. Da der Anspruch auf die THG-Quote jedes Jahr aufs Neue besteht, bietet die AGRAVIS an, automatisch wieder auf die E-Fahrzeughalter:innen zuzukommen. Dieses Angebot gilt für alle reinen Elektrofahrzeuge, also Pkw, Motorrad, Roller, Busse und natürlich auch für gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.
Für die Registrierung von Fahrzeugflotten (> 20 Fahrzeuge) bietet die AGRAVIS einen separaten Service an: Registrierung von Fahrzeugflotten

Sie haben weitere Fragen? Dann schauen Sie in unsere FAQ.

Gerne sind wir auch persönlich für Sie erreichbar. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an thg-quote@agravis.de.

THG-Quote beantragen*:

FAQ

Die THG-Quote ist ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung. Sie soll die CO2-Emissionen im Verkehrssektor reduzieren und somit helfen, die Klimaziele zu erreichen. Bereits seit 2015 ist die THG-Quote gesetzlich verankert und schreibt besonders Mineralölunternehmen Ziele vor, CO2-Emissionen einzusparen. Diese Emissionen entstehen, wenn Unternehmen Brenn- und Kraftstoffen auf den Markt bringen. Sie müssen um einen jährlich steigenden Prozentsatz reduziert werden.

Als Halter:in eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben ist.

Sie erhalten von uns garantiert die zum Registrierungszeitpunkt geltende Prämie für Ihr registriertes Fahrzeug, wenn der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Die aktuelle Prämie finden Sie im Registrierungsformular.

Sollte die Vorbesitzer:in das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert haben, erhalten Sie keine THG-Quote für das aktuelle Jahr, da pro Fahrzeug nur einmal jährlich die Quote beantragt werden kann. Im Folgejahr können Sie dann problemlos beantragen.

Da das Umweltbundesamt die Dokumente final prüft, können wir Ihnen darüber keine Auskunft geben. Sie sind sich unsicher? Registrieren Sie Ihr Fahrzeug dennoch, da wir Ihnen nach der finalen Prüfung mitteilen, ob Ihre eingesparten Emissionen für das laufende Jahr zertifiziert werden konnten.

Die steuerlichen Aspekte der THG-Quote müssen zwischen privaten- und gewerblichen Kunden unterschiedlich betrachtet werden. THG-Prämienauszahlungen an Privatkunden sind keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer. Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer. Mehr dazu erfahren Sie auch hier.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.

Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.

Es ist egal, ob es sich um gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind.

Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.

Ihre Prämie steht Ihnen dann für das laufende Jahr in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bestätigung durch das Umweltbundesamt als Halter:in des Autos eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das neue Fahrzeug registrieren.

Ja. All Ihre Dokumente sowie der Datenverkehr sind nach höchsten Standards verschlüsselt. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente werden unter strikter Einhaltung der Datenschutzverordnung (DSGVO) behandelt, auf Servern in Deutschland gespeichert und nur für die Vorgänge genutzt, die für die Abwicklung der THG-Quote und der Auszahlung Ihrer Prämie notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in Deutschland statt.

Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote. Als privater Nutzer haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrags.

Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Prämie beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung wird die THG-Prämie von Unternehmen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

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