Agrar-Umweltmaßnahmen
Agrar-Umweltmaßnahmen (AUM) der Bundesländer fördern die biologische Vielfalt auf den Ackerflächen. Förderbestimmungen für die verschiedenen AUM und die Bedingungen der Konditionalität sind vielfältig. Da es für die Bundesländer unterschiedliche Programme gibt, haben wir die wichtigsten mit den entsprechenden Bezeichnungen aufgeführt. Die genauen Bedingungen zu Art und Umfang der Förderung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Richtlinien. In diesen Fällen sind die entsprechend relevanten Vertragsverpflichtungen hinsichtlich Nutzungsdauer, Düngung, Pflanzenschutz und Anbauzeit sowie die maximale Förderfläche zu beachten.
Bitte informieren Sie sich über die exakten Voraussetzungen auch bei den zuständigen Behörden. Eine Haftung für die Gewährung von Förderprämien können wir nicht übernehmen.
Mischungen für die verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen der Länder bieten wir Ihnen gern auf Nachfrage an – sprechen Sie uns an.