Das Greening für mehr Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft wird seit dem 1. Januar 2023 durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) abgelöst. Die GAP verfolgt verstärkt das Ziel „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“. Wir versorgen Sie mit dem nötigen Wissen, damit auch Sie Förderungen erhalten.Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar

Die Inhalte auf dieser Seite dienen der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen. Bitte informieren Sie sich über die exakten Voraussetzungen auch bei den zuständigen Behörden. Eine Haftung für die Gewährung von Förderprämien können wir nicht übernehmen.

Förderungen der GAP: Welche Prämien gibt es?

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (bisher Basisprämie)

Damit Sie die Einkommensgrundstützung erhalten, müssen Sie bestimmte Anforderungen (Konditionalitäten) erfüllen. Sie setzen sich aus den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) zusammen. Neu ist, dass auch Öko-Betriebe und Kleinunternehmen davon betroffen sind.

Eine genauere Erläuterung der GLÖZ finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Eco-Schemes / Öko-Regelungen


Eco-Schemes

Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)

Damit Sie die Einkommensgrundstützung für NachhaltigkeitNachhaltigkeit beschreibt allgemein ein Handlungsprinzip zur Nutzung von Ressourcen. erhalten, müssen Sie acht GLÖZ-Standards einhalten. Wir geben Ihnen im Folgenden eine kurze Übersicht. In unserer Broschüre erklären wir Ihnen im Detail die Besonderheiten bei GLÖZ und Eco-Schemes.


Download Broschüre GAP 2026 kurz und kompakt
Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar

Für die Umwandlung von DGL, das vor 2021 entstanden ist, zu Ackerland gilt grundsätzlich eine Genehmigungspflicht. Für DGL, das vor 2015 entstanden ist, muss zusätzlich Ersatz-DGL geschaffen werden. Für DGL, das ab 2021 entstanden ist, gilt bei Umbruch nur noch eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde. Die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist jedoch weiterhin erforderlich.

Das Landesamt für Bergbau, EnergieMobilität, Wärme und Strom sind ein bedeutendes Element für ein modernes Leben. und Geologie erstellt eine Kulisse zum Schutz kohlenstoffreicher Böden (Vorgaben gelten in Niedersachsen ab 2024). Dauergrünland darf nicht umgebrochen oder gepflügt werden. Auf Ackerland sind Veränderungen des Bodenprofils durch schwere Baumaschinen, Aufsandung oder bodenwendende Tätigkeit tiefer als 30 cm untersagt. Das Umwandlungsverbot von Dauerkulturen wird auf Obstbaumkulturen begrenzt, SpargelSpargel ist eine Pflanzengattung aus der Familie der Spargelgewächse. oder Miscanthus dürfen beispielsweise wieder zu Ackerland umgewandelt werden. Die Integration neuer Entwässerungsanlagen ist nur noch mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich.

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Das Abbrennen von Stoppelfeldern und von Stroh auf Stoppelfeldern ist verboten.

Entlang von Gewässern sind drei Meter breite Pufferstreifen zu schaffen. Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten und Düngemitteln ist untersagt, eine ErnteDie Ernte beschreibt alle Arbeiten zum Einbringen landwirtschaftlicher Gewächse und Früchte. ist zulässig.

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Erosionsgefährdungsklassen für Wasser (KWasser1 und KWasser2) und für Wind (KWind) werden ermittelt und mit Auflagen zur Bodenbearbeitung versehen.

Auf mindestens 80 Prozent der Ackerfläche eines Betriebes ist möglichst zeitnah nach der Ernte, bis zum Ende des Antragsjahres (31. Dezember) eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen.

Spätestens im dritten Jahr muss auf allen Ackerflächen eine andere Kultur angebaut werden (erstmals 2024, Bezugsjahre 2022 und 2023). Auf mindestens 33 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes muss ein jährlicher Fruchtwechsel erfolgen oder der Anbau einer Zwischenfrucht / Untersaat praktiziert werden. (Ab 2026 zählen MaisMais ist eine Pflanzenart und gehört zur Familie der Süßgräser. -Mischkulturen zur Hauptkultur Mais).

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Das DGL in Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten wird zu umweltsensiblem DGL. Hier ist kein Umbruch mehr möglich.

Eco-Schemes

Die Eco-Schemes sind einjährige, freiwillige Umweltmaßnahmen für die Betriebe, um die Basis-Prämie in der 1. Säule aufzustocken (Angebotscharakter). Sie wurden eingeführt, um einen Teil des Fördergeldes (25 Prozent) aus der 1. Säule an gezielte Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sowie der Förderung der Biodiversität zu binden.

Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität & Erhaltung von Lebensräumen durch:


  • nichtproduktive Flächen auf Ackerland (gilt ab dem ersten Prozent Brache bzw. dem ersten Hektar im Betrieb)
  • Anlage von Blühstreifen/-flächen auf Ackerland
  • Anlage von Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
  • Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland

Anbau vielfältiger Kulturen


  • mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau
  • einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von zehn Prozent

Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftungsweise auf Ackerland sowie GrünlandGrünland ist landwirtschaftliche Fläche, auf denen Gras oder krautige Pflanzen angebaut werden.

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Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs

Ergebnisorientierte, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen


  • Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten

Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln

Anwendung von Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten


  • Schutzziele werden bestimmt

Agrar-Umweltmaßnahmen

Agrar-Umweltmaßnahmen (AUM) der Bundesländer fördern die biologische Vielfalt auf den Ackerflächen. Förderbestimmungen für die verschiedenen AUM und die Bedingungen der Konditionalität sind vielfältig. Da es für die Bundesländer unterschiedliche Programme gibt, haben wir die wichtigsten mit den entsprechenden Bezeichnungen aufgeführt. Die genauen Bedingungen zu Art und Umfang der Förderung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Richtlinien. In diesen Fällen sind die entsprechend relevanten Vertragsverpflichtungen hinsichtlich Nutzungsdauer, Düngung, Pflanzenschutz und Anbauzeit sowie die maximale Förderfläche zu beachten.

Bitte informieren Sie sich über die exakten Voraussetzungen auch bei den zuständigen Behörden. Eine Haftung für die Gewährung von Förderprämien können wir nicht übernehmen.

Mischungen für die verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen der Länder bieten wir Ihnen gern auf Nachfrage an – sprechen Sie uns an.

Förderfähige Aussaat-Mischungen von AGRAVIS




Zu den Wildacker-Mischungen
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Mit unseren

Circonium-Mischungen
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  • Landwirtinnen und Landwirte müssen innerhalb von drei Jahren mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen auf jedem Schlag anbauen. Auf mindestens einem Drittel der Ackerfläche müssen sie die Hauptkultur jedes Jahr wechseln. Bei gleicher Hauptkultur müssen sie diese mit einer Zwischenfrucht unterbrechen.

Mit unseren

Circonium-Zwischenfrucht-Mischungen

  • Eine Begrünung mithilfe biodiverser Mischungen sollte mit Bedacht und mit Blick auf Feldhygiene und Sinnhaftigkeit der enthaltenen Arten, ihrer Interaktion und ihrem Nutzen für die Natur und Umwelt erfolgen. Die LJ-Mischungen sind in Zusammenarbeit mit der Landesjägerschaft Niedersachsen und dem Landesverband Hannoverscher Imker e.V. entwickelt.
  • Geeignet für diesen Einsatz sind in NRW die Mischungen LJ Bee-Multi ab 2024 (für eine einjährige, blühende Begrünung) sowie die LJ Immergrün ab 2024 (für die mehrjährige Begrünung). In Niedersachsen eignen sich die Mischungen LJ Honigbrache NDS ST für nektarsammelnde Insekten sowie die LJ Wildbrache für eine mehrjährige Begrünung.


Zu den Wildacker-Mischungen

Mischungen für die verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen der Länder bieten wir Ihnen gerne auf Nachfrage an. Sprechen Sie uns oder Ihre Raiffeisen-GenossenschaftEine Genossenschaft (oder Kooperative) ist ein Zusammenschluss oder Verband von Personen. vor Ort an.

Bitte informieren Sie sich über die exakten Voraussetzungen auch bei den zuständigen Behörden. Eine Haftung für die Gewährung von Förderprämien können wir nicht übernehmen.

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Pflanzenbau-Vertriebsberatung Münster

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Pflanzenbau-Vertriebsberatung Isernhagen