Wissen zur Düngeverordnung
Am 27. März 2020 billigte der Bundesrat die neue Düngeverordnung. Im Anschluss gab es starke Kritik aufgrund fachlicher Mängel. Seit dem 1. Mai 2020 ist diese Verordnung rechtsverbindlich. Was bedeutet das für Sie als Landwirtin oder LandwirtLandwirt (auch Bauer genannt) ist der Beruf der Landwirtschaft.?
- Sie müssen innerhalb von zwei Tagen nach Aufbringung jede Düngemaßnahme – sowohl Maßnahmen in Kulturen als auch auf Ihrem Grünland.
- Zudem müssen Sie kontinuierlich belegen können, dass Sie die maximal zulässige Nährstoffzufuhr nicht überschreiten. Durch die Verordnung sind der Dokumentationsaufwand und die bürokratischen Hürden für Sie höher.
- Auch Maßnahmen wie erweiterte Gewässerabstände (drei Meter Pufferstreifen ohne Düngung) regelt die Verordnung.
- Bevor Sie wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat aufbringen, müssen Sie den Düngebedarf der jeweiligen Kultur für jeden Schlag bzw. jede Einheit ermitteln.
- Wenn Sie organische oder organisch-mineralische Düngemittel (einschließlich Wirtschaftsdünger) auf unbestelltes Ackerland bringen, müssen Sie dieses spätestens vier Stunden nach Beginnen des Aufbringens einarbeiten.
Zum 1. Januar 2021 traten zusätzlich Auflagen für sogenannte rote Gebiete in Kraft.
Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar