Privatpersonen, die ihr Brennholz für den heimischen Ofen selbst aus dem Wald holen möchten, benötigen nicht nur die Zustimmung des Waldbesitzenden, sondern in den meisten Fällen auch einen Nachweis über die Teilnahme an einer Motorsägenschulung. Für den Selbsterwerb von Brennholz aus den Wäldern von Wald und Holz NRW ist dieser Nachweis Voraussetzung.
Leitfaden zur Freizeitselbstwerbung von Brennholz
Grundkurs:
- Grundkenntnisse der MS-TechnikDie AGRAVIS Technik-Gruppe bietet Landwirt:innen alles, was sie für ihre Arbeit benötigen./Sägearbeiten an liegendem Holz unter einfachen Verhältnissen
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnehmer/-innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Teilnehmer/-innen, deren körperliche oder geistige Eignung vom Lehrgangsleiter/der Lehrgangsleiterin als nicht ausreichend erachtet wird, sind vom Kurs auszuschließen. Die vollständige, funktionierende persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus:
• Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz
• Schnittschutzhose
• Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz
muss bei den praktischen Unterweisungen von den Lehrgangsteilnehmern/Lehrgangsteilnehmerinnen getragen werden.
Teilnahmegebühr: 129 Euro inkl. Verpflegung
Dies ist eine verbindliche Anmeldung und verpflichtet zur Teilnahme.
Stornierung 14 Tage vorher kostenlos möglich unter 02861/926-54 oder per mail: matthias.nienhaus@agravis.de.
Danach behalten wir uns vor 50% der Kursgebühren in Rechnung zu stellen. Namensänderungen jederzeit möglich.
Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar