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Angebotszeitraum voraussichtlich vom 2. bis spätestens 20. November 2026
Die AGRAVIS spricht mit dieser Form der Geldanlage potenzielle Investorinnen und Investoren an, die ihren Erstwohn- bzw. Sitz in Deutschland haben: Aktionäre ebenso wie Altinvestoren, Mitarbeitende oder interessierte Dritte. Die Mittel dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und tragen dazu bei, die Eigenkapitalausstattung der AGRAVIS auf einem hohen Niveau zu stabilisieren. Zugleich handelt es sich um eine Ersatzfinanzierung für Genussrechte, die im Dezember 2026 planmäßig an bisherige Anlegerinnen und Anleger zurückgezahlt werden.
Jeder Genussschein hat einen Nennwert von 1.000 Euro, der Mindestanlagebetrag ist mit 2.000 Euro festgelegt. Die Laufzeit beträgt 5,5 Jahre. Die jährliche Verzinsung von 4,6 Prozent ermöglicht eine attraktive Rendite. Alle Informationen zu dieser Geldanlage bekommen interessierte Anleger in einem umfassenden Wertpapierprospekt. Dieser wird nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, voraussichtlich am 12. Oktober ebenfalls an auf dieser Seite veröffentlicht und kostenfrei erhältlich sein.
Gute Erfahrungen in den Vorjahren
Mit der Platzierung von Genussscheinen hat die AGRAVIS in der Vergangenheit bereits mehrfach gute Erfahrungen gemacht. Zuletzt wurde im Herbst 2025 ein Zeichnungsvolumen von 60 Mio. Euro sehr schnell erreicht. „Die wiederholt starke Nachfrage nach unseren Genussrechten werten wir als großen Vertrauensbeweis in die Solidität der Muttergesellschaft und des gesamten Konzerns“, unterstreicht Finanzvorstand Hermann Hesseler.
Kurz und knapp:
- Zeichnungsphase: voraussichtlich 2. bis spätestens 20. November 2026
- Nennwert je Genussschein: 1.000 Euro
- Mindestanlagebetrag: 2.000 Euro
- Laufzeit: 5,5 Jahre
- Verzinsung: 4,6 Prozent jährlich
- Wertpapierprospekt: voraussichtlich ab 12. Oktober 2026 kostenfrei verfügbar
Info-Flyer zum Download
* Hinweis Werbung:
Dieser Text stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar, sondern dient lediglich der Werbung. Ein öffentliches Angebot der Genussscheine erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Genussscheine der AGRAVIS Raiffeisen AG (die „Gesellschaft“) sollte nur auf der Grundlage dieses Wertpapierprospekts erfolgen. Um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Genussscheine zu investieren, vollends verstehen zu können, wird potenziellen Anlegern empfohlen, den Wertpapierprospekt vollständig zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Der Wertpapierprospekt wird nach erfolgter Billigung durch die BaFin veröffentlicht werden und unter agrav.is/genussscheine kostenfrei als Download erhältlich sein. Eine Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin stellt keine Befürwortung der Genussscheine dar.
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die „Wertpapiere“) der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich zulässig ist, dar. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.