Wenn ein Betrieb sein Getreide mit Säuren konserviert, ist er verpflichtet, ein HACCP-Konzept einzurichten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Einsatz des Futterzusatzstoffes.Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar

HACCP-Konzept einrichten

Die in der GetreidekonservierungDie Konservierung von Getreide ist das leistungsstärkste Konservierungsverfahren. verwendeten Säuren gehören rein rechtlich zu den Futterzusatzstoffen. Jeder, der Getreide mit ihnen konserviert, muss ein HACCP-Konzept einrichten und die Anforderungen aus Artikel 6 und dem Anhang 2 der Futtermittelhygiene-Verordnung EG 183/2005 einhalten.

Was ist HACCP?

Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis Critical Control Point) dient dazu, Gefahren mittels kritischer Kontrollpunkte zu analysieren und somit das Risiko für die Futtermittelsicherheit zu minimieren. Beim Einsatz von Säuren als KonservierungsmittelKonservierungsmittel sichern die Lagerstabilität von Futtermitteln bei Lagerung unter Lufteinfluss. wird auch vom „kleinen HACCP“ gesprochen. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie im Formblatt der Industrieverbände in Zusammenarbeit mit den Behörden.

Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar

Protokolle sind notwendig

Setzen Sie Säuren ein, müssen Sie folgende Punkte protokollieren:

  • Datum
  • eingesetzte Säure bzw. Produkt
  • Art
  • Menge und Kornfeuchte der Getreides
  • Säuredosierung
  • Überprüfung der Dosiergenauigkeit

Belege aufbewahren

Die Rückverfolgbarkeit muss garantiert sein. Daher müssen Sie Dokumente und Belege fünf Jahre aufbewahren, wenn Sie Säuren kaufen.

FAQ Säuren

Seit dem 1. Januar 2006 gilt die europäische Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005 für alle Unternehmen, die Futtermittel erzeugen, verfüttern, transportieren oder mit diesen handeln.

Ziel der Futtermittelhygiene-Verordnung

Die Verordnung zielt auf eine hohe und sichere Futtermittelhygiene. Sie setzt damit auch klare Anforderungen an die LandwirtschaftLandwirtschaft (oder Agrarwirtschaft) ist ein Wirtschaftsbereich der sogenannten Urproduktion., denn einwandfreie Futtermittel sind Grundvoraussetzung für eine optimale Leistungsbereitschaft von Nutztieren.

Anforderungen an Landwirtinnen und Landwirte

Der Verordnungsgeber stellte höhere Anforderungen an Unternehmen, die Futtermittelzusatzstoffe verwenden, um mehr Sicherheit zu gewährleisten. Die Betriebe müssen ein System der Risikominimierung (HACCP) und Anforderungen aus dem Anhang II der Verordnung einhalten. Ein Merkblatt gibt dabei Hilfestellungen: Darin finden Sie Tipps, wie Sie Säure sicher zur Konservierung von Getreide oder Futtermischungen einsetzen. Das Merkblatt ersetzt nicht die Hinweise der Hersteller und gilt nicht für den Einsatz anderer Zusatzstoffe. Landwirtschaftliche Betriebe, die lediglich SiliermittelSiliermittel sind wichtige Betriebsmittel zur Absicherung der Qualität der Silagen. einsetzen, sind von den Anforderungen nicht betroffen.

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Futtermittelzusatzstoffe wirken bereits in sehr geringer Konzentration. Setzen Sie die Stoffe in kleinen Mengen anderem Futter zu und verfüttern Sie es auf diesem Weg an Ihre TiereIm Geschäftsbereich Tiere bietet die AGRAVIS vielfältige Services und Dienstleistungen an.. Zusatzstoffe können Futtermittel außerdem lagerfähig machen (zum Beispiel durch die konservierende Wirkung von Säuren) oder einen bestimmten Nährstoffbedarf der Tiere decken (beispielsweise Aminosäuren, Spurenelemente).

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Betriebe setzen dann Säuren ein, wenn sie Feuchtgetreide, Flüssigfutter, Futtermischungen oder Siloanschnitte konservieren. Um einen mikrobiologischen Verderb (zumindest zeitlich befristet) zu verhindern, sind die Säuren Futtermitteln in einer bestimmten Konzentration zugesetzt.

Säuren richtig dosieren

Vermeiden Sie Unter- und Überdosierungen. Zu geringe Säuregehalte wirken nicht ausreichend konservierend und gefährden damit die bedarfsgerechte Ernährung und die Gesundheit Ihrer Tiere. Bei zu hohen Gehalten verweigern Tiere oft die Futteraufnahme. Im Extremfall können Säuren Verätzungen auslösen. Ergeben sich Hinweise auf eine unzureichende oder fehlerhafte Dosierung, leiten Sie entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Nachbehandlung oder Zumischen eines unbehandelten Futtermittels) ein.

Verwenden Sie ausschließlich zur Konservierung zugelassene Produkte von registrierten Herstellern oder Händlern. Zum Nachweis der Rückverfolgbarkeit müssen Sie Lieferscheine und Abrechnungen mindestens fünf Jahre aufbewahren. Lagern Sie die Säuren an einem Ort, der vor unberechtigtem Zugang geschützt ist. Die Anwendung findet an einem gut belüftbaren Ort statt.

Jeder Hersteller fügt seinen Produkten umfangreiche Hinweise zur Dosierung und zum Umgang bei der Konservierung von Futtermitteln bei. Halten Sie sie ein, um mögliche Gefahren zu vermeiden.

Nur sachkundige Personen dürfen Säuren anwenden. Übertragen Sie die Tätigkeit an eine andere Person, müssen Sie sicherstellen, dass diese über ausreichende Kenntnisse über die Gefahren verfügt. Da es sich um hautreizende Stoffe handelt, muss Schutzkleidung getragen werden (zum Beispiel Handschuhe, Schutzbrille).

Dosieren Sie die Säuren exakt nach den Angaben des Herstellers. Wenn Sie Feuchtgetreide konservieren, müssen Sie die Menge des zu behandelnden Futtermittels und den Feuchtegehalt kennen. Zusammen mit der vorgesehenen Lagerdauer ergibt sich die Dosierungsmenge.

Einsatz von Tierarzneimittel

Beim gleichzeitigen Einsatz eines Tierarzneimittels müssen Sie Rücksprache mit dem Tierarzt halten.

Verwenden Sie geeignete Dosiergeräte (zum Beispiel Schneckendosierer) und überprüfen Sie regelmäßig die Dosiergenauigkeit entsprechend den Angaben des Herstellers. Kontrollieren Sie außerdem regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion (beispielsweise durch eine Kontrolle des Verbrauchs) und Dichte Ihrer Geräte. Nach dem Gebrauch reinigen Sie das Material: Das verwendete Wasser muss für Tiere geeignet sein. Achten Sie zusätzlich auf eine homogene Einmischung der Säuren, um eine hohe Lagerfähigkeit zu gewährleisten.

Kontrollieren Sie konservierte und gelagerte Futtermittel regelmäßig auf Anzeichen von Beeinträchtigungen, zum Beispiel Temperaturanstieg, Schädlingsbefall oder Schimmelbildung. Bei Bedarf müssen Sie Maßnahmen zur Korrektur oder Bekämpfung durchführen. Klären Sie ab, ob eine unzureichende Dosierung der verwendeten Säuren verantwortlich ist.

Protokolle sind notwendig

Alle Anwendungen (Tränkwasser, Konservierung von Futtermitteln) müssen Sie in einem Protokoll dokumentieren.

  • Dokument

    Protokoll zum Einsatz von Säuren

    Dokument

    74,01 KB

Vorschriften

Transportvorschriften

Unsere Produkte

Grain Save NC

Gefährliche Chemikalien werden als Gefahrstoff transportiert.

Seit dem 1. Juni 2015 gilt die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung, EG-Verordnung Nr. 1272/2008) als einzige Rechtsvorschrift für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Laut der CLP-Verordnung müssen Unternehmen gefährliche Chemikalien vor dem Inverkehrbringen in geeigneter Weise einstufen, kennzeichnen und verpacken. Das Vorgehen stützt sich auf das im Rahmen der Vereinten Nationen vereinbarte „Global Harmonisierte System“. Der Zweck ist, ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz bei gleichzeitigem freien Warenverkehr für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu gewährleisten.

Durch die CLP-Verordnung ändert sich die Einstufung der Gefahrstoffe, zum Beispiel von „Reizend“ zu „Ätzend“. Damit einhergehend wurden alle Gefahrstoffe einer neuerlichen Prüfung unterzogen. Die neue Einstufung von Grain Save NC lautet seitdem „Ätzend“ und von Lupro-Mix NA „Ätzend“ und „Gesundheitsgefährdend“.

Einige Konservierungssäuren fallen aufgrund ihrer Korrosivität seit 2015 unter die Transportvorschrift nach „ADR“, das heißt das Produkt bekommt eine Transportgefahrenklasse und unterliegt damit speziellen Richtlinien.

Diesen Sachverhalt kennen wir bereits von Propionsäure 99 Prozent oder Ameisensäure 85 Prozent. Seit 2015 fallen auch einige abgepufferte Säuren, für die bisher keine Transportbeschränkungen galten, unter die „ADR“.

Die von uns vertriebenen abgepufferten Säuremischungen

Grain Save NC

Weitere Vorschriften

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)


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Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS)


Jetzt informieren

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe – VAwS


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Ihre Ansprechperson

Kontakt

Christoph Reiberg

Ansprechpartner für Futtermittelspezialprodukte