Newcastle Disease ist zurück in Deutschland
Nach rund 30 Jahren ist die Newcastle-Krankheit im Februar 2026 wieder in mehreren Geflügelbeständen in Deutschland nachgewiesen worden. Betroffen sind sowohl größere kommerzielle Hühner-, Puten- und Masthühnerhaltungen als auch Kleinstbestände in Brandenburg und Bayern. Die identifizierten ND-Viren gehören zum Genotyp VII.1.1, der aktuell vor allem in osteuropäischen Ländern verbreitet ist (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, Stand: 6. März 2026).
Symptome, Verlauf und Übertragung
Die Newcastle-Krankheit, auch als atypische Geflügelpest bekannt, führt zu ähnlichen Krankheitssymptomen wie die Vogelgrippe (Aviäre Influenza, AI). Beide Erkrankungen sind klinisch nicht zu unterscheiden. Die Tierseuche verläuft für Geflügel häufig schwer und führt in der Regel zum Keulen ganzer Bestände, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Nach einer Inkubationszeit von etwa zwei bis fünf Tagen zeigen betroffene <a href="de/glossar#glossar_Tiere" class="glossaryTooltip">Tiere<span class="tooltiptext">Im Geschäftsbereich Tiere bietet die AGRAVIS vielfältige Services und Dienstleistungen an.</span></a>:
- Müdigkeit und Apathie
- entzündete Augen
- Atemprobleme
- häufig Durchfall
- später Lähmungen und neurologische Störungen
- bei Hennen einen starken Einbruch der Legeleistung
In der Regel verenden erkrankte Tiere innerhalb von drei bis sieben Tagen (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, Stand: 6. März 2026).
Übertragungswege: Die Infektion erfolgt sowohl direkt zwischen infizierten und empfänglichen Tieren als auch indirekt – etwa über Personen, Transportfahrzeuge, Geräte, Einstreu oder Futter.
Was Sie jetzt tun sollten: Impfen ist der wichtigste Schutz für Ihren Tierbestand
Bedeutung der Impfung: Die vollständige und konsequente Impfung aller Geflügelbestände ist die wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Newcastle-Krankheit. Eine empfohlene Nachimpfung kann den Schutz zusätzlich verbessern.
Wirkung der Impfung: Auch geimpfte Herden können in unterschiedlichem Ausmaß klinische Symptome zeigen. Dennoch sind konsequent geimpfte Bestände deutlich besser geschützt und verringern das Risiko, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet.
Impfen ist Pflicht – auch für Kleinstbestände: Für Geflügel besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit – und das bereits ab dem ersten Tier. In Deutschland gilt das Impfgebot nach § 7 Absatz 1 der entsprechenden Verordnung für Hühner- und Truthuhnbestände. Private Tierhalterinnen und Tierhalter sollten sich für regelmäßige Impfungen an örtliche Geflügelzuchtvereine oder Tierarztpraxen wenden.
Leitfaden zur Impfung
Biosicherheit strikt einhalten
Zusätzlich zur Impfung müssen alle Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören:
- gründliche Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- strikte Personal- und Stallhygiene
- lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen
- kritisches Prüfen und ggf. Ausweiten bestehender Biosicherheits-Routinen
Infoblatt Newcastle-Krankheit
Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar