Wie viele Biogasanlagenbetreiber:innen steht Maike Scherbring durch das Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vor neuen Herausforderungen. Sie muss die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) umsetzen. Um die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von fester Biomasse und Biogas nachzuweisen, wurde in Deutschland das Zertifizierungssystem „Sure“ geschaffen.
Zertifizierungssystem „Sure“
Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED II) wurde die Zertifizierung der nachhaltigen Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte überarbeitet. Ab einer Feuerungswärmeleistung von gleich oder größer zwei Megawatt ist das Einhalten von Nachhaltigkeitskriterien für Strom und Wärme erzeugende Biogasanlagen seit Januar 2022 verpflichtend. Im „Sure“-System müssen die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von fester Biomasse und Biogas nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht gilt für die gesamte Lieferkette.