Was genau ist eine Massenbilanz? Und warum müssen Biogasanlagenbetreibende eine solche Massenbilanz erstellen?
Matthias Beutlhauser: Die Massenbilanz ist eine Anforderung im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung. Sie wurde 2018 im Rahmen der RED II eingeführt, einer EU-Verordnung mit dem Ziel, bis 2030 Emissionen einzusparen und den Anteil erneuerbarer Energien anzuheben. Um der EU-Verordnung gerecht zu werden, hat Deutschland im Dezember 2021 die Biostromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) verabschiedet. Auditoren von Zertifizierungsstellen kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Biogasanlagenbetreibenden, die die Zertifizierung haben möchten, ob sie die darin festgelegten Anforderungen erfüllen. Eine der Anforderungen ist das Erstellen einer Massenbilanzierung. Sie hält Warenströme, Nachhaltigkeitskriterien und die sogenannten Konversionsfaktoren fest.