Sie als Halterin oder Halter von E-Fahrzeugen können die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Ihr Fahrzeug an quotenverpflichtete Unternehmen abtreten. Die AGRAVIS Raiffeisen AG gehört zu diesen Unternehmen. Als Gegenleistung zahlen wir Ihnen eine Prämie aus, die jedes Jahr neu beantragt werden kann. Der Anspruch besteht sowohl für private als auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge.Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar

Welche Rolle spielt Ihr E-Fahrzeug



Wie funktioniert der Antrag

Der Antrag ist digitalisiert, um ihn schnellstmöglich abzuwickeln. Die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt können wir allerdings nicht beeinflussen. Sobald von dort grünes Licht vorliegt, wird die Prämie für die THG-Quote ausgezahlt. Die genaue Höhe der Prämie ist im Anmeldeantrag hinterlegt. Während des Verfahrens hält die AGRAVIS die Antragstellenden mit Status-Mails auf dem Laufenden. Da der Anspruch auf die THG-Quote jedes Jahr aufs Neue besteht, bietet die AGRAVIS an, automatisch wieder auf die E-Fahrzeughalter:innen zuzukommen. Dieses Angebot gilt für alle reinen Elektrofahrzeuge, also Pkw, Motorrad, Roller, Busse und natürlich auch für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.

Jetzt Ihre THG-Quote beantragen*!

* in Kooperation mit OLF Deutschland GmbH. Vertragspartner wird ausschließlich die OLF Deutschland GmbH.

Unser Tipp für Fahrzeugflotten

Für die Registrierung von Fahrzeugflotten (> 20 Fahrzeuge) bietet die AGRAVIS einen separaten Service an. Sprechen Sie uns einfach an!

FAQ

Die THG-Quote ist ein Klimaschutzinstrument der Bundesregierung. Sie soll die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor reduzieren und somit helfen, die Klimaziele zu erreichen. Bereits seit 2015 ist die THG-Quote gesetzlich verankert und schreibt besonders Mineralölunternehmen, die Brenn- und Kraftstoffe vermarkten, Ziele vor, CO₂-Emissionen einzusparen. Sie müssen um einen jährlich steigenden Prozentsatz reduziert werden.

Als Halter:in eines rein batterieelektrischen E-Autos können Sie die eingesparten Emissionen übertragen und dafür Geld erhalten. Das gilt sowohl für privat genutzte E-Autos als auch für E-Flotten. Voraussetzung dafür ist, dass die sich registrierende Person oder das Unternehmen als Halter:in im Fahrzeugschein angegeben ist.

Sie erhalten von uns garantiert die zum Registrierungszeitpunkt geltende Prämie für Ihr registriertes Fahrzeug, wenn der Quotenanspruch vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Die aktuelle Prämie finden Sie im Registrierungsformular.

Wurde das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits für die THG-Quote registriert, können Sie die für das aktuelle Jahr nicht erneut beantragen. Dies ist nur einmal jährlich möglich. Im Folgejahr können Sie die THG-Quote dann problemlos wieder beantragen und an die AGRAVIS abtreten.

Da das Umweltbundesamt die Dokumente final prüft, können wir Ihnen darüber keine Auskunft geben. Sprechen Sie zunächst den Vorbesitzer bzw. die Vorbesitzerin an. Sie sind sich dennoch unsicher? Registrieren Sie Ihr Fahrzeug dann sicherheitshalber erneut, da wir Ihnen nach der finalen Prüfung mitteilen, ob Ihre eingesparten Emissionen für das laufende Jahr zertifiziert werden konnten.

Die steuerlichen Aspekte der THG-Quote müssen zwischen privaten und gewerblichen Kund:innen unterschiedlich betrachtet werden. THG-Prämienauszahlungen an Privatkundinnen und -kunden sind keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen somit nicht der Einkommenssteuer. Für Unternehmen sind die Prämienerlöse aus der THG-Quote Betriebseinnahmen und somit als Teil des Gewinns steuerpflichtig. Als Unternehmen versteht sich die Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer. Mehr dazu erfahren Sie auch beim

Bundesfinanzministerium

Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese FAQ keine steuerliche Beratung ersetzt. Wir empfehlen daher, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.

Nein, es sind ausschließlich rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge berechtigt.

Es ist egal, ob es sich um ein gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug handelt. In jedem Fall können Sie es bei uns registrieren und von der Prämie profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die antragsstellende und die im Fahrzeugschein eingetragene Person oder das Unternehmen identisch ist. Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass Sie bei der Registrierung der Fahrzeuge als Unternehmen angeben, dass Sie gewerblicher Nutzer sind.

Ja, können Sie. Voraussetzung der Registrierung ist, dass Sie das Fahrzeug mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr halten.

Ihre Prämie steht Ihnen dann für das laufende Jahr in vollem Umfang zu, da das Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Dabei zählt, dass Sie zum Zeitpunkt der Bestätigung durch das Umweltbundesamt als Halter:in des Autos eingetragen sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das neue E-Fahrzeug registrieren.

Ja. All Ihre Dokumente sowie der Datenverkehr sind nach höchsten Standards verschlüsselt. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente werden unter strikter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt, auf Servern in Deutschland gespeichert und nur für die Vorgänge genutzt, die für die Abwicklung der THG-Quote und der Auszahlung Ihrer Prämie notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer

Datenschutzerklärung

Nein. Die Förderung der THG-Quote findet in dieser Form bislang nur in Deutschland statt.

Der Vertrag endet mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Nachdem Sie sich bei uns registriert haben, beginnen wir mit der Abwicklung Ihrer THG-Quote. Als privater Nutzer haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht Ihres Vertrags.

Ja, auch wenn Sie für Ihr Elektroauto schon eine staatliche Förderung in der Anschaffung erhalten haben, können Sie die THG-Quote beantragen. Auf diese haben Sie auch nach dem Kauf jährlich Anspruch. Anders als die staatliche Förderung wird die THG-Prämie von Unternehmen bezahlt, die die THG-Quote zur Anrechnung auf die THG-Quotenverpflichtung des Unternehmens benötigen.

Zwei SprechblasenZwei Sprechblasen

Kontakt

Sie haben weitere Fragen zur THG-Quote bei AGRAVIS? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

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