AdBlue® für SCR-Katalysatoren
Seit Juni 2019 gilt die 44. BImSchV, eine neue Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW. Sie löst die bis dahin geltenden Regelungen der TA Luft ab und enthält neben schärferen Emissionsgrenzwerten sowie kürzeren Messintervallen unter anderem auch neue Pflichten zu Nachweisen, Dokumentationen und Meldungen.