AGRAVIS gibt erneut Genussscheine aus

Volumen von rund 40 Mio. Euro dient Eigenkapitalstärkung

News vom 07.10.2021

AGRAVIS Genussscheine

Die AGRAVIS Raiffeisen AG bereitet aktuell erneut die Ausgabe von Genussscheinen vor. Rund 40 Mio. Euro, und damit rund 10 Mio. Euro mehr als 2016, möchte die AGRAVIS auf diese Weise bei potenziellen Anlegerinnen und Anlegern platzieren. Die Finanzmittel aus den Genussscheinen stärken das Eigenkapital und dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung.

Der Gesamtbetrag von rund 40 Mio. Euro wird, so AGRAVIS-Finanzvorstand Johannes Schulte-Althoff, abermals in drei Tranchen aufgeteilt. Für Aktionärinnen und Aktionäre sowie AGRAVIS-Mitarbeitende kann das Volumen bis zu 15 Mio. Euro erreichen. Der Nennwert pro Genussschein beträgt hier 1.000 Euro. Die Mindestzeichnung liegt bei 2.000 Euro. Die Genussscheine in dieser Tranche werden mit 2,8 Prozent im Jahr verzinst.

Für interessierte Altinvestor:innen, die bereits 2016 Genussscheine gezeichnet hatten und nicht gleichzeitig auch Aktien halten oder bei der AGRAVIS beschäftigt sind, steht ebenfalls ein Gesamtbetrag von 15 Mio. Euro zur Verfügung. Sie können sich um Genussscheine mit einem Nennbetrag und einer Mindestzeichnung von 5.000 Euro bewerben. Der Zinssatz hier beträgt 2,0 Prozent.

An interessierte Dritte (natürliche und juristische Personen) können Genussscheine bis zu einer Gesamtsumme von rund 10 Mio. Euro ausgegeben werden. Der Nennwert pro Genussschein und die Mindestzeichnung betragen 5.000 Euro. Die Verzinsung pro Genussschein liegt in dieser Tranche bei 1,8 Prozent.

„Schon in den Jahren 2015 und 2016 sowie im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, wie groß das Interesse an unseren Genussscheinen war und wie sehr potenzielle Anlegerinnen und Anleger der Solidität der AGRAVIS vertrauen“, hebt Finanzvorstand Johannes Schulte-Althoff hervor. Auch dieses Mal rechne er mit einer lebhaften Nachfrage. Im Vorjahr wurden rund 60 Mio. Euro an Kapital durch Genussscheine generiert. Mit den jetzt angestrebten rund 40 Mio. Euro wäre das Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro erschöpft, zu dem die Hauptversammlung der AGRAVIS Raiffeisen AG im Jahr 2019 den Vorstand ermächtigt hatte.

Wichtig: Die Zeichnung der Genussscheine ist erst ab dem 25. Oktober 2021, 0 Uhr, möglich. Die Laufzeit der Genussscheine 2021 soll erneut fünf Jahre betragen. Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Zeichnungsscheine („Windhundverfahren“). Die Zeichnungsmöglichkeit endet nach derzeitigem Stand spätestens am 26. November. Die AGRAVIS ist berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen nicht oder nicht in voller Höhe anzunehmen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Wertpapierprospekt für die Ausgabe von Genussscheinen gebilligt. Der Prospekt ist auf der Homepage der AGRAVIS unter agrav.is/genussscheine abrufbar. Für Rückfragen steht der AGRAVIS-Bereich Recht/Aktionäre zur Verfügung, Telefon 0251/682-19300, E-Mail: genussschein@agravis.de.

Weitere Informationen zu den Genussscheinen finden Sie hier.

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