Im November 2025 zahlt die AGRAVIS Genussscheine mit einem Volumen von 60 Mio. Euro an bestehende Investoren zurück. Die HauptversammlungDie Hauptversammlung ist ein Organ einer Aktiengesellschaft. hat im Mai 2025 den Weg für die Ausgabe neuer Genussscheine freigegeben. Nun bietet die AGRAVIS Raiffeisen AG Ihnen in diesem Herbst wieder die Gelegenheit, in neue Genussscheine zu investieren.Diese und alle weiteren wichtigen Begriffe finden Sie in unserem Glossar

Sie haben Interesse?

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an den AGRAVIS-Bereich Recht/Aktionäre: Tel.: 0251 . 682-19300, E-Mail: genussschein@agravis.de

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Angebotszeitraum vom 6. bis 24. Oktober 2025

Die AGRAVIS Raiffeisen AG behält ihre solide und breit aufgestellte Finanzstruktur auch in den nächsten Jahren bei und wird vom 6. bis 24. Oktober 2025 neue Genussscheine an interessierte Investoren ausgeben. Dem steht nun nichts mehr im Wege, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Wertpapierprospekt gebilligt hat. Der Wertpapierprospekt steht unten auf dieser Seite zum

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Großes Investoreninteresse erwartet

„Mit der Neuausgabe der Genussscheine erhalten wir uns die notwendige Flexibilität für weiteres Wachstum und stärken unser Eigenkapital“, erklärt Finanzvorstand Hermann Hesseler. Mit diesem Finanzierungsinstrument hat die AGRAVIS in der Vergangenheit wiederholt gute Erfahrung gemacht. Das Investoreninteresse war stets sehr groß. Die AGRAVIS ist zuversichtlich, dass es auch dieses Mal eine lebhafte Nachfrage geben wird.

Zwei Tranchen und „Windhundverfahren“

Der Nennwert pro Genussschein beträgt 1.000 Euro, der Mindestbetrag für die Zeichnung liegt bei 2.000 Euro. Angeboten werden zwei Tranchen: Die erste Tranche können Aktionärinnen und Aktionäre, AGRAVIS-Beschäftigte und diejenigen, die in den Jahren 2020 oder 2021 bereits in Genussscheine der AGRAVIS Raiffeisen AG investiert hatten, zeichnen und wird jährlich mit 4,6 Prozent verzinst. Die zweite Tranche steht interessierten Dritten bzw. Neuinvestoren offen und wird mit 4,0 Prozent pro Jahr verzinst. Für die Zuteilung der Genussscheine gilt prinzipiell das „Windhundverfahren“. Das bedeutet: Diejenigen, die früh zeichnen, haben die besten Chancen, Genussscheine zu bekommen. Die AGRAVIS behält sich vor, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen nicht oder nicht in voller Höhe anzunehmen.


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* Hinweis Werbung:

Dieser Text stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren dar, sondern dient lediglich der Werbung. Ein öffentliches Angebot der Genussscheine erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Genussscheine der AGRAVIS Raiffeisen AG (die „Gesellschaft“) sollte nur auf der Grundlage dieses Wertpapierprospekts erfolgen. Um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Genussscheine zu investieren, vollends verstehen zu können, wird potenziellen Anlegern empfohlen, den Wertpapierprospekt vollständig zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. Der Wertpapierprospekt ist nach nunmehr erfolgter Billigung durch die BaFin veröffentlicht worden und ist unter agrav.is/genussscheine kostenfrei als Download erhältlich. Eine Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin stellt keine Befürwortung der Genussscheine dar.

Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die „Wertpapiere“) der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich zulässig ist, dar. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Aktueller Hinweis: AGRAVIS Raiffeisen AG veröffentlicht Prospektnachtrag und gibt Änderungen der Angebotskonditionen bekannt

Die AGRAVIS Raiffeisen AG informiert Anlegerinnen und Anleger darüber, dass der Umfang von Tranche 2025/B (DE000A41E5M0 / WKN A41E5M) ihrer derzeit öffentlich angebotenen Genussscheine von EUR 15 Millionen um EUR 5 Millionen auf EUR 10 Millionen verringert wird und nunmehr 10.000 Genussscheine statt vormals 15.000 Genussscheine in dieser Tranche angeboten werden. Gleichzeitig wird der Umfang von Tranche 2025/A (ISIN: DE000A41DXN8 / WKN: A41DXN) von EUR 45 Millionen um EUR 5 Millionen auf EUR 50 Millionen erhöht und nunmehr 50.000 Genussscheine statt vormals 45.000 Genussscheine in dieser Tranche angeboten.

Im Übrigen bleiben die Angebotskonditionen, die Genussscheinbedingungen sowie der Umfang der Gesamtemission in Höhe von EUR 60 Millionen über beide Tranchen hinweg unverändert. Weitere Einzelheiten können dem Prospektnachtrag vom 16. Oktober 2025 zum Wertpapierprospekt vom 25. September 2025 entnommen werden, der hier unter agrav.is/genussscheine abrufbar ist.



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    Wertpapierprospekt AGRAVIS

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    AGRAVIS-Genussscheine 2025 Prospektzusammenfassung (aktualisiert wegen Nachtrag)

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    AGRAVIS-Genussscheine 2025 Nachtrag

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    Genussscheinbedingungen für AGRAVIS – Genussscheinkapital 2025 A

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    Genussscheinbedingungen für AGRAVIS – Genussscheinkapital 2025 B

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    Zeichnungsschein für AGRAVIS – Genussscheinkapital 2025 A

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    Zeichnungsschein für AGRAVIS – Genussscheinkapital 2025 B

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    Datenschutzinformation für Genussrechtsinhaber

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Kontakt

Anne Merker

Ansprechpartnerin Genussscheine