Düngesaison 2020

Vorgaben und Wirkstoffe für dieses Frühjahr

Mit dem Start der Düngesaison 2020 treten neue Regeln in Kraft. Was es jetzt zu beachten gilt ...

Kein Jahr gleicht dem anderen, diese Erkenntnis ist nicht neu. Jedoch treten mit dem Start der Düngesaison 2020 neue Regeln in Kraft. Wichtig ist dabei zu unterscheiden, welche Vorgaben tatsächlich gelten und welche Veränderungen lediglich in Entwürfe gefasst sind und derzeit noch nicht anzuwenden sind.

Düngeverordnung (DüVo) von 2017 gilt

Grundsätzlich gilt: Die gesamte Frühjahrssaison 2020 muss nach den rechtlichen Rahmenbedingungen der Düngeverordnung (DüVo) aus dem Jahr 2017 gearbeitet werden. Dazu gehört weiterhin eine Düngebedarfsermittlung unter anderem auf Basis der Erträge der vergangenen drei Jahre. Die DüVo aus 2017 beinhaltet, dass ab dem 1. Februar 2020 reiner Harnstoff nur noch in Verbindung mit einem Urease-Hemmstoff ausgebracht werden darf. Unbehandelter Harnstoff ist innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten und demnach nicht auf bestelltem Ackerland oder Grünland einsetzbar.

Geringeres Risiko von Ammoniakverlusten

Mögliche Produkte mit Urease-Hemmstoff sind Piagran Pro oder Alzon neo N. Der Zusatz des Urease-Hemmstoffes verlängert die Umwandlung des Harnstoffs in Abhängigkeit der Witterung im Boden zu Ammonium um einige Tage. Dadurch kann das Risiko von Ammoniakverlusten vermindert werden. Wichtig ist an dieser Stelle, dass harnstoffhaltige Produkte wie AHL (28 N), Piamon (33 N-12 S) oder Ureavis (40 N-5 S) in 2020 uneingeschränkt appliziert werden dürfen.

Regeln zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

Eine weitere Änderung, die zum 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist, betrifft die Ausbringung von flüssigen organischen Wirtschaftsdüngern. Diese sind auf bestelltem Ackerland ausschließlich bodennah und streifenförmig auszubringen. Anders gesagt: Ein Einsatz des Pralltellers ist nur noch auf unbestelltem Ackerland, im Grünland und im Ackergras möglich.

Rote Gebiete

Schließlich noch einige Hinweise zu roten Gebieten: Ende 2019 hat Niedersachsen als letztes Bundesland seine roten Gebiete offiziell ausgewiesen. Damit ergeben sich gemäß den Landesdüngeverordnungen zum Beispiel für Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen innerhalb der roten Gebiete für dieses Frühjahr folgende Auflagen:

  • Vor der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern muss eine Analyse dieser vorliegen, die nicht älter als 12 Monate ist.
  • Ausgebrachte Wirtschaftsdünger müssen auf unbestelltem Ackerland innerhalb von einer Stunde eingearbeitet werden.

Alle anderen Vorgaben, die im Zusammenhang mit roten Gebieten diskutiert werden, sind Stand jetzt (März 2020) noch kein Gesetz und lediglich ein Entwurf. Das heißt: Alle Überlegungen hinsichtlich einer Reduktion der N-Düngung um 20 Prozent, verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen, keiner Herbstdüngung etc. sind noch nicht juristisch fixiert. Frühestens zum Herbst 2020 kann es zu weiteren Verschärfungen in der Anwendung von Düngemitteln kommen.

Software Delos bietet Lösungen

Um den bevorstehenden Veränderungen bei der Dokumentation sicher begegnen zu können, bietet die Software Delos sehr gute und einfache Lösungswege. Schnittstellen zu offiziellen Meldestellen (zum Beispiel Enni), eine solide Ackerschlagkartei, die um weitere digitale Produkte unter anderem aus NetFarming erweitert wird, und einfache Bedienung machen Delos zu einer starken Hilfe bei den kommenden Herausforderungen.

Effizientes Düngen

Abseits des Büros bleibt in der Praxis weiterhin der Rat, die Düngung möglichst effizient zu betreiben. Dafür muss der Landwirt alle Nährstoffe durch Bodenanalysen im Blick behalten, allen voran den pH-Wert und die Calciumversorgung. Durch eine ausreichende Kalkung wird außerdem der Grundstein für eine gute Nährstoffverfügbarkeit und damit die größtmögliche Ausnutzung der erlaubten Düngegaben gelegt.

Weitere Informationen gibt es bei Arne Klages, Telefon, 0511 . 8075-3511, arne.klages@agravis.de. Informationen zur Software Delos gibt es unter www.delos.biz.

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