So muss unter anderem die tatsächliche Düngung schlagspezifisch nachgewiesen werden, und die Stoffstrombilanz wird schon 2021 und damit zwei Jahre früher als bisher für alle Betriebe verpflichtend sein. Zu den sich abzeichnenden Änderungen äußert sich Ralf Reinersmann, Düngeexperte der AGRAVIS Raiffeisen AG.
Was raten Sie Landwirten in der jetzigen Situation?
Ralf Reinersmann: Ganz ohne Frage wird die Änderung der Düngeverordnung die Landwirte erheblich treffen. Die Düngung wird nicht nur weiter eingeschränkt, sondern auch die Dokumentationspflichten werden nochmals deutlich erhöht. Die Landwirte tun sicherlich gut daran, sich möglichst umgehend mit den neuen Anforderungen zu befassen und für sich einen effizienten Weg der Umsetzung zu finden. Die AGRAVIS hat hierfür gemeinsam mit ihrem Partner Odas frühzeitig eine kundenorientierte Lösung – die Software Delos – auf den Markt gebracht.