Welche Prämien gibt es?
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (bisher Basisprämie)
Um die Einkommensgrundstützung zu erhalten, gibt es Anforderungen (Konditionalität), die der Landwirt und die Landwirtin erfüllen muss. Diese Konditionalität setzt sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) zusammen.
Neu ist hier, dass auch Ökobetriebe und Kleinunternehmen davon betroffen sind.
Eine genauere Erläuterung der GAB und der GLÖZ finden sie weiter unten im Verlauf.
Umverteilungsprämie
Die Umverteilungsprämie gibt es weiterhin. Neu ist, dass es diese jetzt für 60 ha als bisher nur für die ersten 40 ha geben wird. Für die ersten 40 ha werden jetzt 69 Euro/ha und für die weiteren 20 ha ca. 41 Euro/ha ausgezahlt.
Junglandwirteprämie
Die Junglandwirteprämie gibt es weiterhin. Sie werden weiterhin 5 Jahre nach der Betriebsaufnahme gefördert, wenn sie/er nicht älter als 40 Jahre ist. Junglandwirt:innen müssen in der GAP 2023 neuerdings eine Berufsqualifikation nachweisen. Dann erhalten die Junglandwirt:innen für die ersten 120 ha eine Prämie von 134 Euro/ha. Bisher haben Sie nur 44 Euro/ha für max. 90 ha erhalten.
Gekoppelte Tierprämie
Ab 2023 gibt es gekoppelte Prämien für Mutterkühe in Höhe von ca. 77 Euro/Tier und für Mutterschafe und -ziegen in Höhe von ca. 34 Euro/Tier. Betriebe, die sowohl Mutterkühe als auch Milchkühe halten, sind nicht prämienberechtigt.
Eco-Schemes/Öko-Regelungen
Eco-Schemes sind einjährige Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die vom Landwirt:innen freiwillig umgesetzt werden können. Da sie zur 1. Säule zählen, binden sie ca. 25 Prozent der Fördergelder aus dem Topf der Direktzahlungen. Eine Antragstellung muss jährlich zusammen mit der Basisprämie erfolgen. Deutschland hat insgesamt 7 Öko-Regelungen festgelegt. Weiter unten im Verlauf werden diese genauer erläutert.