Weitere Änderungen nach EU-Agrarreform
In Betrieben werden die ersten 46 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche zusätzlich gefördert, es gibt eine Junglandwirteprämie für Landwirte bis 40 Jahre und eine Kleinerzeugerförderung. Alle Prämien müssen zusammen mit dem Flächenantrag bis zum 15. Mai des Antragsjahres zusammen mit der Basisprämie beantragt werden.