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Hinweise zum Umgang mit gebeiztem Saatgut


Dieses Saatgut ist zum Schutz vor Krankheiten/Schädlingen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden (s. Etikett). Details zu den aufgebrachten Pflanzenschutzmitteln, insbesondere die Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), festgesetzt worden sind, sind auf der BVL-Homepage ( www.bvl.bund.de ) abrufbar. Bitte weitere Besonderheiten beim Umgang mit behandeltem Saatgut beachten:

1. Allgemeine Hinweise

  • Behandeltes Saatgut getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder aufbewahren; behandeltes Saatgut nicht verzehren, nicht verfüttern, nicht mit unbehandeltem Saatgut verschneiden, nicht nachbehandeln; Hautkontakt vermeiden; bei Vergiftungserscheinungen: unmittelbar die Giftnotrufzentrale anrufen, unverzüglich Arzt aufsuchen und das Sack-Etikett bereithalten.
  • Saatgutverpackungen vor Beschädigungen schützen; Restsaatgut nur in wiederverschlossenen Originalverpackungen aufbewahren; restentleerte Säcke und Sackteile ordnungsgemäß entsorgen.

2. Lagerung und Transport

  • Saatgutverpackungen (Säcke, Kartons, etc.) und Paletten schonend auf- und abladen; Saatgutverpackungen nicht werfen oder stürzen.
  • Behandeltes Saatgut trocken, kühl, frostfrei, gut belüftet und erschütterungsfrei lagern; direkte Einwirkung von Sonneneinstrahlung und Heizquellen vermeiden.

3. Aussaat von behandeltem Saatgut

  • Soweit erforderlich (s.: www.bvl.bund.de ) geeignete Schutzkleidung tragen.
  • Stäube aus der Saatgutverpackung nicht in den Säkasten füllen, sondern in den Boden einarbeiten.
  • Sägeräte müssen so eingerichtet sein oder umgebaut werden, dass bei Aussaat auftretende Stäube bodennah abgegeben oder in den Boden eingeleitet werden (s.: www.jki.bund.de ).
  • Vor Ausheben der Säschare Dosiereinrichtung abschalten; verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen; etwaige Saatguthöchstmengen pro Hektar ( www.bvl.bund.de ) beachten.
  • Bei hohen Windgeschwindigkeiten (über 5 m pro Sekunde) die Aussaat unterbrechen.
  • Behandeltes Saatgut zum Schutz von Vögeln und sonstigen Tieren vollständig in den Boden einarbeiten (Saattiefe beachten); behandeltes Saatgut, Reste (Bruchkorn, Stäube etc.) und entleerte Saatgutverpackungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • Bei Befüllung und Reinigung von Sämaschine / Transportfahrzeugen Staubentwicklung vermeiden.
  • Sofern Bienenvölker in der Nähe des Feldes aufgestellt sind, vor der Aussaat Imker benachrichtigen.

Detailinformationen: "Leitfaden für die Praxis zum Umgang mit chemische behandeltem Z-Saatgut"; Download unter: www.bdp-online.de

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