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Termine / Events
zur Anmeldung
Jeder selbständig gewerblich tätige Versicherungsvermittler hat seit 22. Mai 2007 die Pflicht, dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben über seinen Status klar und verständlich in Textform mitzuteilen. Insbesondere muss er den Kunden noch vor Beginn des Beartungsgesprächs informieren, ob er als Versicherungsmakler* oder als Versicherungsvertreter tätig wird. Damit soll für den Kunden Transparenz darüber geschaffen werden, auf wessen Seite der Vermittler steht.
Firma und Anschrift
r.v.v.@agravis.de
www.rvv-hannover.de
Bankverbindung:
Status des Vermittlers (Vertreter/Makler) nach Gewerbeordnung
Prüfstelle
www.vermittlerregister.info
zuständige Aufsichtsbehörde
Beschwerdestellen/Schlichtungsstellen
(*) Begriffserklärung Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist in erster Linie verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er wählt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Versicherern zusammen, welche sein Vertrauen genießen, welche er dem Kunden benennt (die r.v.v. vermittelt nicht an alle Versicherer; die Vermittlung erfolgt ausschließlich an einen Kreis von ausgewählten Versicherern).